Seit Januar 2024 sind die Regelungen der novellierten ELTIF-VO anwendbar und der European Long Term Investment Fund (ELTIF) zieht nicht nur die Aufmerksamkeit juristischer Publikationen auf sich, sondern findet auch in der interessierten Öffentlichkeit Beachtung. Die ELTIF-VO ist jedoch nicht die einzige Europäische Verordnung, die einen direkt anwendbaren Rechtsrahmen für Investmentfonds bietet. Neben dem ELTIF ist auch der Europäische Risikokapitalfonds (European Venture Capital Fund, EuVECA) und der Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (European Social Entrepreneurship Fund, EuSEF) Gegenstand eines direkt anwendbaren europäischen Rechtsrahmens. In dem Artikel werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den europäischen Fondstypen dargestellt.