Mit der AIFMD-II-Richtlinie und dem deutschen Fondrisikobegrenzungsgesetz, das zum 16. April 2026 in Kraft trat, gelten für kreditvergebende Fonds neue Leitplanken: Leverage-Obergrenzen von 300 Prozent für geschlossene und nur 175 Prozent für offene Strukturen, anerkannte Kreditvergabe-Zweckgemeinschaften, ein klares Bekenntnis zu geschlossenen Vehikeln, weil bei offenen Vehikeln Laufzeitkongruenzen drohen. Anwalt Florian Geuder von King & Spalding lobt, dass der Gesetzgeber auf "Gold Plating" verzichtet habe - die Regulierung adressiere die nun diskutierten Risiken, ohne den Standort zu schwächen.
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