In einer aktuellen Empfehlung rät die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA dazu, die OGAW-Eligible-Assets-Richtline anzupassen. Damit sollen einzelne Assetklassen die OGAW-Eligibilität verlieren und könnten somit nicht mehr in eine OGAW-Struktur gekauft werden. Die finale Entscheidung trifft die EU-Kommission. Florian Geuder erläutert ob Sachwerte-Investments für einen Wertpapier-Fonds geeignete Anlagegegenstände sein können und sollen, wenn sie in einem Wertpapier verpackt werden. Zum Artikel