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Neue Fondstypen und andere gute Nachrichten – Entwurf des Fondsstandortgesetzes veröffentlicht

Neue Investitionsmöglichkeit in Infrastrukturprojekte – Das neue Infrastruktur-Sondervermögen

Licht und Schatten für Immobilienfonds – Bundestag verabschiedet das Fondsstandortgesetz

Corona und die Störung der Geschäftsgrundlage im Gewerbemietrecht

King & Spalding begleitet Hannover Leasing bei Erwerb von Weitblick 1.7 in Augsburg

King & Spalding Advises Orion Capital Managers on Purchase of 12-City, German Commercial Real Estate Portfolio

King & Spalding mit immobilienmanager-Award 2019 ausgezeichnet

Infrastrukturinvestments durch Fonds – Neue Anlagemöglichkeiten durch das Fondsstandortgesetz

Das geschlossene Immobilien-Spezial-Sondervermögen – Eierlegende Wollmilchsau oder regulatorischer Ladenhüter? Eine erste Betrachtung

Immobilienkapitalmarkt 2021

The Pechstein Saga Continues: The German Federal Constitutional Court Grants Another Round on the Rink

Axel Schilder wird Office Managing Partner bei King & Spalding

Wallaby Medical kauft mit Ypog für 500 Millionen Euro Phenox

King & Spalding verstärkt Steuerteam mit erfahrenem Counsel Martin Wolff

K&S berät Circular Resources SARL bei dem Finanzierungspaket für den Ankauf von DSD - Duales System Holding GmbH & Co. KG (DSD)

Parallelimport von Arzneimitteln - King & Spalding vertritt Novartis vor dem EuGH

King & Spalding verstärkt sich mit fünfköpfigem Frankfurter Corporate-Team unter Leitung von Partner Dr. Peter Memminger

Immobilienspezialist Moritz Heidbuechel wechselt zu King & Spalding

Novartis setzt sich mit King & Spalding in Vorlageverfahren vor dem EuGH zum Umverpacken von Arzneimitteln durch

ESG Regulierung: Immobilien - Es klemmt

ESG Regulierung: Angst vor Klagerisiken

ICLG International Arbitration Laws and Regulations 2022: Germany Chapter

Les clauses d’arbitrage contraires au droit de la concurrence

Pre-Marketing bei Spezial-AIF

King & Spalding stärkt Private Equity mit Ex-Partner von Milbank, Dr. Peter Memminger

Zeitlich befristete Änderung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung

WirtschaftsWoche zeichnet King & Spalding als Top Kanzlei und Moritz Heidbuechel als Top Anwalt für Immobilienrecht aus

WirtschaftsWoche zeichnet King & Spalding als Top Kanzlei und Jan K. Schaefer als Top Anwalt für Konfliktlösung aus

K&S Frankfurt erweitert die Praxisgruppe Corporate, Finance & Investments um ein fünfköpfiges Corporate- und Private-Equity-Team unter der Leitung von Partner Dr. Peter Memminger

Befreiungsschlag für Photovoltaikanlagen in Immobilienfonds – Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht

Die fetten Jahre sind vorbei - Dr. Axel Schilder kommentiert aktuelle Lage am Transaktionsmarkt

Juracon im Kap Europa - Dr. Axel Schilder spricht auf Panel zu Diversity & Lawyer-Well-Being

King & Spalding und x.project prüfen Einhaltung von ESG-Anforderungen

Aufsichtsrechtliche Betrachtungen zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen durch Investmentfonds

Neue Anlegerkategorie „semi-professionelle Anleger“ nach MiFID II? - Eine Stellungnahme zum Konsultationspapier der EU-Kommission vom 17.02.2020

Anleger müssen bei Immobilienfonds auf Rückgaberegeln achten

King & Spalding vertritt Mangrove Luxco IV S.a.r.l. (Triton) in Insolvenzverfahren vor Düsseldorfer Landgericht

King & Spalding und Noerr erstreiten Etappensieg für Triton

Bye bye, Wild West! — MiCa-Krypto-Regulierung

Keine Macht den Maschinen oder: Das Gesetz über künstliche Intelligenz

Axel Schilder: „Share-Deals haftet der Irrglaube an, sie seien per se böse“

LMG Life Sciences EMEA 2023 ernennt King & Spalding zur Kanzlei des Jahres in Deutschland und EMEA Kanzlei für Parallelimport und ehrt Ulf Grundmann und Elisabeth Kohoutek

Boom To Bust: Investor Risks When a German Portfolio Company Faces Insolvency

Immobilienkapitalmarkt – Umbruch und Neuausrichtung im aktuellen Immobilien- und Fondsmarkt

Dienstbarkeiten für Solarstrom – Stolperfallen bei Finanzierung und Immobilientransaktionen vermeiden

Green Leases als Innovative ESG-Strategien in der Immobilienfondsindustrie

Vermietung von Immobilien: Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Green buildings: prioritising energy efficiency in the UK

Die Finanzierung von Infrastruktur-Sondervermögen

ELTIF 2.0 – Neue Chancen und (noch) offene Fragen

Steuerlicher Spezial-Investmentfonds – Risikokonstellationen bei Kurzläufern

Zuwendungen im Fondsvertrieb

Healthcare Private Equity als Anlageklasse

À la pointe du monde digital: L’arbitrage international

Engine Overhaul: The Hague Court of Arbitration (Hague CAA) Updates its Rules

Translating The Plan For English-Language German Courts

Germany Becomes the Latest Country to Adopt Mandatory Human Rights Due Diligence Legislation

(Teil)Entwarnung für SPV-Finanzierungen – BaFin veröffentlicht Auslegungshilfe zum Abschirmungsgesetz

ELTIF 2 Chancen und Defizite

Krise desImmobilienmarkts: weitereReformen des Investmentrechts dringend erforderlich

Solarenergie und Immobilienfonds – Jetzt aber wirklich

Restrukturierung der Leoni AG via StaRUG-Verfahren

Zukunftsfinanzierung, die Zweite

Schluss mit dem Schriftformmangel!

Eigenverwaltung von Immobilienfonds

Haftungsbegrenzung für KVGen und andere Geniestreiche des Gesetzgebers

ELTIF, EuVECA und EuSEF: Europäischer Regulierungsrahmen für Investmentfonds

Was ist „grüner“ Wasserstoff? Verbindliche Regelung für eine Säule der der EU-Wasserstoffwirtschaft

Einbringung von Immobilienportfolien in einen Miteigentumsfonds – steuerlicher Status quo

Standortfördergesetz macht’s möglich: Grünes Licht für deutsche Kreditfonds (aber nicht für alle)

Dassault kauft wesentliche Assets von ASCon Systems

Engel Austria übernimmt Trexel, Inc.

Unwirksamkeit von „Bad Leaver Klauseln“ bei virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen – Auswirkungen der neuen BAG-Rechtsprechung auf die Praxis

Struktur und Herausforderungen des Management Buy-outs

November 17, 2022

Parallelimport von Arzneimitteln - King & Spalding vertritt Novartis vor dem EuGH


Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg („EuGH“) hat in einem Urteil vom 17.11.2022 zu den Ersuchen zur Vorabentscheidung von Gerichten aus Deutschland (Aktenzeichen C- 147/20) und Dänemark (Aktenzeichen C- 224/20) bezüglich Parallelimport von Arzneimitteln entschieden, dass ein Neuverpacken von Arzneimitteln durch Parallelimporteure auch bei Berücksichtigung der EU-Arzneimittelfälschungsrichtlinie grundsätzlich Markenrechte des Originalherstellers verletzt und dass der Originalhersteller seine Markenrechte geltend machen kann. In allen Verfahren geht es um die Beurteilung des Spannungsfeldes zwischen Markenrecht einerseits und Arzneimittelrecht, insbesondere im Lichte des Schutzes vor Arzneimittelfälschungen, andererseits. Der Pharmakonzern Novartis klagte in den Verfahren gegen den dänischen Parallelimporteur Abacus in Deutschland und Dänemark. Mit den Urteilen stärkt der EuGH die Markenrechte von Arzneimittelherstellern und folgt der Argumentation von Novartis.

Hintergrund:

Parallelimporteure erwerben Arzneimittel in Ländern der EU mit geringerem Preisniveau und verkaufen diese in Ländern der EU mit höherem Preisniveau wie z.B. Deutschland, Dänemark und Schweden. Dazu müssen die Parallelimporteure die Gebrauchsinformationen und die Arzneimittelpackungen jeweils so ändern, dass sie in der Sprache des Bestimmungslandes gefasst sind. Parallelimporteure bevorzugen seit Jahren aus verschiedenen Gründen nicht die Originalpackungen mit zusätzlichen Etiketten zu versehen, sondern komplett neue Verpackungen zu nutzen. Das Neuverpacken und Aufbringen von Marken des Originalherstellers durch den Parallelimporteure stellt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Gerichte eine Markenverletzung dar, da das Aufbringen einer Marke nur dem Markeninhaber, und keinem Dritten erlaubt sein soll; nur in definierten Ausnahmefällen soll ein Neuverpacken markenrechtlich zulässig sein.

Mit Geltung der EU-Arzneimittelfälschungsrichtlinie müssen sowohl Originalhersteller als auch Händler, die Packungen ändern, weitere Elemente zum Schutz vor Manipulation aufbringen. Diese zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen haben Parallelimporteure als Argument genutzt, um fortan grundsätzlich Arzneimittel neuverpacken zu dürfen, um nicht mehr Originalverpackungen umetikettieren zu müssen. Einige Regierungen von EU-Mitgliedstaaten haben das Neuverpacken ausdrücklich geboten und sich gegen das Umetikettieren von Originalverpackungen ausgesprochen. Die Europäische Kommission hat ein Neuverpacken immer dann für den richtigen Weg gesehen, wenn ein – notwendiges - Öffnen der Originalverpackung später erkennbar bleiben würde. Hiergegen richtet sich Novartis in Verfahren gegen den Parallelhändler Abacus in Deutschland und Dänemark. Novartis verteidigt die eigenen Markenrechte und verweist zusätzlich auf das besonders hohe Schutzniveau von Originalverpackungen für den Patienten.

Mit den Urteilen vom 17.11.2022 folgt der EuGH den Argumenten von Novartis und der Ansicht des Generalanwalts, dass ein Neuverpacken von Arzneimitteln durch Parallelimporteure auch bei Berücksichtigung der Arzneimittelfälschungsrichtlinie grundsätzlich Markenrechte des Originalherstellers verletzt und dass der Originalhersteller seine Markenrechte geltend machen kann. Entgegengesetzte Auffassungen von Regierungen einzelner EU-Mitgliedstaaten sind unbeachtlich und stehen der Durchsetzung der Markenrechte nicht entgegen. Nur in vom EuGH definierten Ausnahmefällen, für die der Parallelhändler die Beweislast trägt, ist ein Neuverpacken zulässig.

Mit den Urteilen stärkt der EuGH die Markenrechte von Arzneimittelherstellern und folgt der Argumentation von Novartis. Der EuGH weist mit den Urteilen auch die Auffassungen einzelner Regierungen von Mitgliedsstaaten zurück und schränkt die bisherige Haltung der Europäischen Kommission ein.

Das King & Spalding-Team, das Novartis in dieser Sache vertreten hat, umfasste Frankfurter Partner Ulf Grundmann und Counsel Elisabeth Kohoutek.