Dies ist uns bekannt:
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Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Kaufrecht in Kraft
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Der Sachmangelbegriff wird erweitert
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Sonderregelungen zu digitalen Produkten sowie Produkten mit digitalen Elementen treten in Kraft
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Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden gestärkt
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Im B2B fällt die absolute Verjährung der Regressansprüche fort
Dies sollten wir erörtern:
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Welche Konsequenzen hat die Rechtsänderung auf die Bewerbung und den Vertrieb von Lebensmitteln, Kosmetika, Medizinprodukte und Arzneimittel?
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Welche Konsequenzen hat die Rechtsänderung auf die Vertragsgestaltung mit Großhändlern, Apotheken, LEH, etc.?
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Was ist bei der online-Werbung zu beachten?
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Welche Auswirkungen hat die Rechtsänderung auf den Zahlungsverkehr?
Zu einer gemeinsamen Diskussion laden wir Sie hiermit im Rahmen eines virtuellen „Talk im Turm“ herzlich ein.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an Miriam Zafiris unter mzafiris@kslaw.com.