Die BaFin hat am 14.1.2021 den Entwurf des Besonderen Teils ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG für Kreditinstitute zur Konsultation gestellt. Der Entwurf regelt u.a. die geldwäscherechtlichen Pflichten der Kreditinstitute bezüglich der Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte, zum Betrieb von Monitoring-Systemen, bei Konsortialkrediten und Trade Finance; die beiden letzteren Punkte behandeln wir im Webinar gemeinsam mit unseren Finanzierungs-Spezialisten. Die Ausführungen zu Pflichten der Kreditinstitute im Investmentgeschäft sind insbesondere auch für KVGen als Kunden relevant. Weitere Punkte sind Immobilientransaktionen, Korrespondenzbankbeziehungen und Treuhandkonten.
Schon am 23.12.2020 hat das BMF den Referentenentwurf des Transparenz-Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche veröffentlicht. Mit diesem Gesetz werden u.a. Änderungen beim Transparenzregister eingeführt, die auch KVGen betreffen.Diese Fragestellungen in der Praxis wollen wir lösungsorientiert im Rahmen unseres „Talk im Turm“ mit Ihnen diskutieren.
Wir freuen uns, dabei die Meinungen unterschiedlicher Marktteilnehmer miteinander in den Dialog zu setzen.
Bei Fragen zu dieser Veranstaltung steht Ihnen Miriam Hedke unter mhedke@kslaw.com oder +49 69 257 150 gerne zur Verfügung.