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Conference

Talk im Turm - Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299 a/b StGB) und Transparenz - Was ist noch erlaubt?


Dies ist uns allen bekannt: Nach langen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag am 14. April 2016 das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.

Es soll in Kürze in Kraft treten. Gleichzeitig verlangen Transparenz-Initiativen und Selbstverpflichtungen der Industrie die Offenlegung von Zahlungen und Zuwendungen an HCPs.

Dies „sickert durch“: Staatsanwaltschaften erhalten Informationen über Zahlungen und Zuwendungen an HCPs durch die Life Sciences-Industrie „frei Haus“, und dies begründet nach unseren Recherchen bei Strafbehörden den Anfangsverdacht als Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen zu einem sehr frühen Zeitpunkt.

Dies sollten wir erörtern: Auch wenn die Politik ausdrücklich keine Geringwertigkeit der Zuwendungen – ohne eine Strafbarkeit auszulösen – zulassen möchte, sind die Grenzen der Zulässigkeit von Zahlungen und Zuwendungen zu diskutieren. Die Frage „Was ist noch erlaubt?“ möchten wir mit Ihnen anhand praktischer Beispiele diskutieren und Strategien entwickeln.

Daher laden wir Sie hiermit zum „Talk im Turm“

am Mittwoch, den 01. Juni 2016, von 9:00 – 10:30 Uhr

herzlich in unsere Kanzleiräume ein:
King & Spalding LLP
TaunusTurm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main

Um Anmeldung bis zum 24. Mai 2016 an Petra Eckert unter peckert@kslaw.com oder +49 (69) 257 811 150 wird gebeten. Auch bei Fragen steht Ihnen Petra Eckert gerne zur Verfügung.

Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos. Gerne dürfen Sie diese Einladung an die Interessierten in Ihrem Unternehmen weiterleiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Event Details

Date: June 1, 2016

Time: 8:00 pm